Widerrufsrecht des Antrags in der PKV


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Widerrufsrecht des Antrags in der PKV

Ab dem Tag, an dem man den Antrag für eine private Krankenversicherung unterschrieben hat, besteht für den Zeitraum von 2 Wochen das Widerrufsrecht.

Man kann dann ohne nähere Angabe von Gründen den Antrag widerrufen. Das gilt auch dann, wenn der Antrag schon angenommen ist. Hier kann man also noch gefahrlos seine Meinung ändern. Dies teilt man an Besten dem Versicherer direkt mit (Hauptverwaltung, oder wo der Antrag bearbeitet wird).

Nach dieser Zeit ist man von den normalen Kündigungsregelungen abhängig.